
Vertragsfreiheit (Privatautonomie)
Das Vertragsrecht beinhaltet hauptsächlich die Gestaltung neuer und Überprüfung bestehender Verträge. Darüber hinaus befasst sich das Vertragsrecht mit der Geltendmachung vertraglicher Ansprüche sowie deren möglicher Abwehr. Das Vertragsrecht ist durch den Grundsatz der Privatautonomie/Vertragsfreiheit gekennzeichnet, d.h. die Parteien können grundsätzlich den Vertragsinhalt frei gestalten. Grenzen der Privatautonomie werden durch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGBs) sowie durch bestimmte gesetzliche Verbote gesetzt. Soweit eine der Vertragsparteien ein Verbraucher ist und die Vertragsbedingungen vorformuliert sind, ist die Vertragsfreiheit eingeschränkt (AGBs). Klausen sind unzulässig, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. In dieser Hinsicht existiert eine unübersichtliche aber zu beachtende Rechtsprechung zu der Frage, welche Klauseln rechtswirksam oder aber wegen Verstoßes gegen das AGB-Recht rechtsunwirksam sind.
Typische Felder des Vertragsrechts sind:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Liefer- und Vertriebsvertrag
Dienstleistungsvertrag und Werkvertrag
Rahmenvertrag
Kooperationsvertrag
Franchisevertrag
Leasingvertrag
Lizenzvertrag
Dienstvertrag
Mietvertrag / Pachtvertrag
Kaufvertrag
Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz
Darlehensvertrag
Werkvertrag, Werklohnanspruch, Abnahme, Mängel und Gewährleistung
Reisevertrag, Rücktritt, Minderung des Reisepreises
Telefondienstvertrag, Kündigung, Abwehr unberechtigter Forderungen
Unsere Aufgabe
Im Bereich Vertragsrecht umfasst unsere Beratungsleistung die Prüfung, Überarbeitung und Gestaltung sämtlicher im Unternehmen benötigten Verträge, Geschäfts-/Lieferbedingungen und sonstige Geschäfts- und Vertragsunterlagen. Besondere Berücksichtigung findet die Dokumentation wesentlicher Vorgänge und Erklärungen, wie Vertragsschluss, Lieferung, Abnahme, um die Erfüllung von Pflichten bei spätere Probleme nachweisen zu können.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung zu allen in Frage kommenden rechtlichen Gesichtspunkten. Dabei sind wir stets darum bemüht, klare und unkomplizierte Regelungen zu wählen, um so ein mögliches späteres Konfliktpotential zu minimieren.
Selbstverständlich umfasst die Beratung auch, über die Möglichkeiten der Besicherung von Forderungen (z.B. durch Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht, Treuhand, Zession) aufzuklären und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.






