
Eine strafrechtliche relevante Situation
Nachteile sollten in der Strafverteidigung vermeiden werden. Dazu wird es in der Regel erforderlich und sinnvoll sein, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dies ergibt sich daraus, dass dem Beschuldigten oder Angeklagten Erfahrung in Form eines Rechtsanwaltes zur Seite steht, der zum einen mit der Materie Strafrecht befasst ist und sich zum anderen auf „Augenhöhe“ mit Staatsanwaltschaft und oder Richter befindet.
Als Ihr Verteidiger sorgen wir als unabhängiges Organ der Rechtspflege für die Durchsetzung der Rechte des Beschuldigten, um so ein faires Verfahren zu ermöglichen. Die Mitwirkung des Verteidigers am Strafverfahren stellt somit ein parteiliches Gegengewicht zu den Strafverfolgungsbehörden dar. Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.
Unsere berufliche Erfahrung lehrt uns täglich neu, dass jeder Fall anders und jeder Mensch besonders ist. Es ist deshalb unser größtes Anliegen, dem Mandanten unvoreingenommen entgegenzutreten, seinen Fall präzise zu analysieren und mit höchstem Engagement für sein Recht zu kämpfen.
Das Strafrecht in der anwaltlichen Praxis
Berührungen mit Teilbereichen des Strafrechts im täglichen Leben kommen häufiger vor als allgemein angenommen wird. Im folgenden finden Sie einen Überblick der Bereiche die strafrechtliche Relevanz beinhalten:
- Verkehrsstrafrecht (Alkoholfahrten, Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung etc.)
- Betäubungsmittelstrafrecht (Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubten Drogen)
- Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldsachen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Alkoholfahrten etc.)
- Wirtschaftsstrafrecht (Kapitalanlagebetrug, Untreue etc.)
- Insolvenzstrafrecht (hierbei kann die Beratung im Vorfeld ganz entscheidend sein)
- Jugendstrafrecht (die Erfahrung und der Umgang mit Jugendlichen spielt hierbei eine herausragende Rolle)
- Steuerstrafrecht (also Steuerverkürzung, Steuerhinterziehung etc.)
- Arbeitsstrafrecht (hier gilt besonderes Augenmerk der Beratung von Unternehmern im Vorfeld)
- Aktive Strafverfolgung und Opfervertretung (Interessenwahrnehmung und Vertretung von Betroffenen nach Straftaten)
- Privatklagen und Nebenklagen im Strafrecht
- Rechtsmittel (insbesondere Berufungen und Revisionen)
- Allgemeines Strafrecht (also unter anderem Straftaten gegen das Leben, Körperverletzung, Urkundenfälschung, Beleidigung etc.)
Unsere Aufgabe
Jeder hat Anspruch auf ein rechtmäßiges und faires Verfahren. Wir verstehen es als unsere Pflicht:
- unsere Mandanten vertrauensvoll zu begleiten
- ihre Situation und Erfolgsaussichten fair und offen darzulegen
- und uns mit hoher Fachkompetenz für ihr Recht einzusetzen
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren werden Sie soweit wir Sie vertreten bereits im Ermittlungsverfahren, also von Anfang an begleitet, um so sicher zu gehen, dass Ihre Rechte bewahrt werden. Durch den Team Kanzlei Robak werden Sie strafrechtlich beraten und vertreten, sowohl als Beschuldigter oder Angeklagter im Strafverfahren als auch bei einer Nebenklage als Vertreter der Nebenkläger oder als Zeugenbeistand.
Vertrauensverhältnis
Ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant ist gerade auf dem Gebiet des Strafrechts Voraussetzung, um für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Deshalb haben wir unsere Kanzlei bewusst so ausgerichtet, dass jeder unserer Mandanten mit seinen individuellen Bedürfnissen stets im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit steht.
Schnelle und umfassende Kommunikation mit dem Mandanten ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir setzen uns für Sie ein!






