Das Vertragsrecht beinhaltet hauptsächlich die Gestaltung neuer und Überprüfung bestehender Verträge. Darüber hinaus befasst sich das Vertragsrecht mit der Geltendmachung vertraglicher Ansprüche sowie deren möglicher Abwehr. Das Vertragsrecht ist durch den Grundsatz der Privatautonomie/Vertragsfreiheit gekennzeichnet, d.h. die Parteien können grundsätzlich den Vertragsinhalt frei gestalten. Grenzen der Privatautonomie werden durch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGBs) …
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