Baurecht
Die Nutzungsänderung kann aufgenommen werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anzeige und der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Zu beachten ist aber, dass die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die in den Landesbauordnungen oder in anderen öffentlich- rechtlichen Vorschriften gestellt werden, entbindet.
Beispiele
Beispiele für bodenrechtlich relevante Nutzungsänderungen finden sich etwa in der Umwandlung einer Gaststätte in eine Diskothek, eines Büros in eine Wohnung (BVerwG 27.05.1983 – 4 C 67/78).
Gegenbeispiel einer bodenrechtlich irrelevanten Nutzungsänderung, die die Genehmigungsfrage nicht erneut aufwirft, wäre die Umwandlung eines Spielwarengeschäfts in eine Modeboutique.
Zu beachten
Der die Nutzungsänderung Anzeigende
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