Strafrecht
Um Nachteile in der Strafverteidigung zu vermeiden, wird es in der Regel erforderlich bzw. sinnvoll sein, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dies ergibt sich daraus, dass dem Beschuldigten oder Angeklagten ein Rechtsanwalt zur Seite steht, der zum einen mit der Materie Strafrecht befasst ist und sich zum anderen auf „Augenhöhe“ mit Staatsanwaltschaft und oder Richter befindet.
Als Strafverteidiger sorgen wir als unabhängiges Organ der Rechtspflege für die Durchsetzung der Rechte des Beschuldigten, um so ein faires Verfahren zu garantieren. Die Mitwirkung des Verteidigers am Strafverfahren stellt somit ein parteiliches Gegengewicht zu den Strafverfolgungsbehörden dar. Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.
Unsere berufliche Erfahrung lehrt uns…
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